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74 4 Europäische Wirtschaftsund Sozialpolitik – mehr als nur ein gemeinsamer Markt inländischen Industrie einen erworbenen Vorteil zu bewahren“. 33. Zweitens sind die dem deutschen Wort Bier entsprechenden Bezeichnungen in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Gattungsbezeichnungen für ein durch Gärung auf der Grundlage von Gerstenmalz gewonnenes Getränk, gleich ob Gerstenmalz ausschließlich oder zusammen mit Reis oder Mais verwendet wird. […] 35. […] Durch die Angabe der bei der Bierbereitung verwendeten Grundstoffe „würde der Verbraucher in die Lage versetzt, seine Wahl in Kenntnis aller Umstände zu treffen; auch die Transparenz der Handelsgeschäfte und der Angebote an die Verbraucher würde ... sichergestellt“. Dem ist hinzuzufügen, dass eine solche Kennzeichnungsregelung keine negativen Einschätzungen für Bier zur Folge haben darf, das den Anforderungen des § 9 BStG nicht entspricht. […] Aus diesen Gründen hat Der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden: 1) Die Bunderepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EWG-Vertrag verstoßen, dass sie das Inverkehrbringen von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem und in den Verkehr gebrachten Bier untersagt hat, wenn dieses Bier nicht den §§ 9 und 10 des Biersteuergesetzes entspricht. 2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens. Urteil des Gerichtshofes vom 12.3.1987. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. Vertragsverletzung Reinheitsgebot für Bier, Rechtssache 178/84. M 6 Wirkt der Freihandel? Bierkonsum und Bierimport in Deutschland 1982 2014 Bierverordnung § 1 Schutz der Bezeichnung Bier (2) [Es] dürfen im Ausland hergestellte gegorene Getränke, die nicht den [in Deutschland geltenden] Vorschriften entsprechen, unter der Bezeichnung „Bier“ gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, wenn sie im jeweiligen Herstellungsland unter der Bezeichnung „Bier“ oder einer dieser Bezeichnung entsprechenden Verkehrsbezeichnung verkehrsfähig sind. Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332) Neuregelung in Deutschland Info a) Preisentwicklung Bier [1982 = 100 %] Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen bis 1990: Westdeutschland; ab 1993: ohne Bier mit bis zu 0,5 % Alkohol („alkoholfreies Bier“); 1993/94: fehlende Daten für Einfuhr von Bier wegen Änderung der Besteuerungsgrundlage *bis 1991: Preisentwicklung Flaschenbier 0,5 l, gängige Sorte (Westdeutschland); ab 1995: Harmonisierter Verbraucherpreisindex Bier **ab 1999: Verbraucherpreisindex b) Bierverbrauch / Importanteil 85 90 95 100 105 110 115 19 82 19 84 19 86 19 88 19 90 19 92 19 94 19 96 19 98 20 00 20 02 20 04 20 06 20 08 20 12 20 10 20 14 180 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 Index Preisentwicklung Bier* Preisindex Lebenshaltung** 19 82 19 84 19 86 19 88 19 90 19 92 19 94 19 96 19 98 20 00 20 02 20 04 20 06 20 08 20 12 20 10 20 14 140 120 100 80 60 40 20 0 10 9 8 7 6 4 5 1 2 3 0 Konsum (1.000 hl) Importanteil (%) Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc h er V rla gs | |
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