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Der Vertrag von Maastricht Der im niederländischen Maastricht verabschiedete Vertrag von 1992, der am 1. November 1993 in Kraft trat, begründete die Euro päische Union. Unter dem Namen „Union“ wurden die bestehenden Verträge vereinigt. Das neue politische Gebilde verglich man gern mit einer dreisäuligen griechischen Tempelfront. Unter dem Dach der Europäischen Union bilden die Regelungswerke der EWG und Euratom die erste Säule; der EGKS-Vertrag lief 2002 aus. Die zweite Säule umfasste die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik (GASP), die „Verteidigungspolitik“ sollte später hinzugenommen werden. Die dritte Säule bezog sich auf die Zusammenarbeit der Polizei und der Justiz. Da Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten entfallen sollten, waren Kooperationen bei Polizei und Grenzschutz, der Zollfahndung wie der Einwanderungspolitik vorzusehen (u M1). Die erste Säule blieb als einzige supranational. Sie war insofern die wichtigste, als sie die „Kohärenz“ und Fortentwicklung der beiden anderen Säulen mittragen sollte, die auf der Stufe der intergouvernementalen Kooperation verharrten. Die EU-Staaten traten somit auf den politischen Feldern keine Hoheitsrechte an gemeinsame Organe ab (u M2). Auf den ersten Blick scheint Maastricht nur eine Umgruppierung komplizierter europäischer Regelungen zu sein. Aber es wurde rasch klar, dass der Vertrag die Lebenswelt der EU-Bürger wie noch kein anderer zuvor verändern konnte. Dies entfachte lebhafte Diskussionen. Der freie Personenverkehr beunruhigte, weil er die Konkurrenz um Arbeitsplätze verschärfte. Jeder Bürger eines EU-Staates erhielt jetzt zusätzlich die Unionsbürgerschaft, sodass er im gesamten Unionsgebiet seinen Wohnsitz nehmen konnte. Angesichts der Öffnung der Grenzen war vermeintlich auch die Kriminalität grenzenlos. Die gemeinsame Währung, die „Euro“ genannt wurde, verunsicherte am meisten. Vor allem die Deutschen trennten sich ungern von der D-Mark und befürchteten Infl ation und Nachteile für die deutsche Wirtschaft. Medien und Bürger kritisierten scharf, dass derart weitgehende Maßnahmen ohne ausreichende demokratische Legitimation getroffen wurden. Sie waren nur von Regierungen abgesprochen, nicht durch ein europäisches Parlament beschlossen worden. Das „Demokratiedefi zit“ der EU zu beheben, wurde demzufolge zur Aufgabe, die nun ernster genommen wurde als zuvor. i Der Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1993. Internettipps: p www.bundesregierung.de/ Content/DE/Lexikon/ EUGlossar/V/2005-11-22vertrag-ueber-die-europaeische-union-maastrichtvertrag-.html p www.cep.eu/eu-fakten/ historie-der-eu/die-eu/ maastricht-vertrag 527Von der Wirtschaftsgemeinschaft zum Binnenmarkt Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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