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16. Keine Synode darf ohne seine Weisung eine allgemeine genannt werden. 17. Gegen seine Autorität kann kein Kapitel und kein Buch als kanonisch gelten. 18. Sein Entscheid kann von niemandem aufgehoben werden, er selbst aber kann Urteile aller anderen Instanzen aufheben. 19. Über ihn besitzt niemand richterliche Gewalt. […] 21. Wichtigere Rechtsfälle aller Kirchen müssen vor ihn gebracht werden. 22. Die römische Kirche hat nie geirrt und wird nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift auch in Ewigkeit nicht irren. 23. Wenn der römische Papst in kanonischer Wahl erhoben ist, dann wird er ohne Zweifel […] heilig durch die Verdienste des heiligen Petrus, wie auch viele Kirchenväter bestätigen. […] 25. Auch ohne Beschluss einer Synode kann er Bischöfe ein und absetzen. 26. Wer nicht mit der römischen Kirche übereinstimmt, kann nicht als katholisch [rechtgläubig] gelten. 27. Er kann Untertanen vom Treueid gegen unbillige [Herrscher] entbinden. Zitiert nach: Wolfgang Lautemann, Mittelalter, a. a. O., S. 291 f. 1. Erläutern Sie, welche Sätze des Diktats in erster Linie den Klerus betreffen und welche Punkte sich gegen die weltliche Gewalt richten. 2. Arbeiten Sie den Grundgedanken heraus, der hinter der Niederschrift des Papstes steht. 3. Stellen Sie dar, welche Mittel das Oberhaupt der Kirche zur Verfügung haben muss, um seine Überzeugungen in der Praxis durchsetzen zu können. M3 Brief Gregors VII. an Heinrich IV. Nachdem König Heinrich IV. im Jahr 1071 den erzbischöfl ichen Stuhl in Mailand mit einem vom Papst exkommunizierten Kandidaten besetzt hat und entgegen Zusicherungen 1075 erneut einen eigenen Kandidaten aus der königlichen Hofkapelle für den Mailänder Erzstuhl ernennt, sendet ihm Papst Gre gor VII. im Dezember 1075 folgendes Schreiben: Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, [entbietet] König Heinrich Gruß und apostolischen Segen, jedoch nur, wenn er dem apostolischen Stuhl gehorcht, wie es sich für einen christlichen König geziemt. Wenn wir überlegen und sorgfältig bedenken, dass wir dem strengen Richter Rechenschaft ablegen müssen über die Verwaltung des Dienstes, den uns der heilige Petrus, der Apostelfürst, übertragen hat, senden wir Dir nur unter Zweifel den apostolischen Segen, da Du nach dem Urteil des apostolischen Stuhls und einer synodalen Untersuchung als jemand bezeichnet wirst, der wissentlich Gemeinschaft mit Exkommunizierten1 hält. Wenn dies wahr ist, kannst Du – wie Du selber weißt – weder die Gnade göttlichen noch apostolischen Segens empfangen, es sei denn, Du würdest zuerst die Exkommunizierten von Dir trennen und zur Buße zwingen und bezüglich Deiner Verfehlung durch angemessene Reue und Wiedergutmachung Absolution2 und Nachlass erlangen. Daher geben wir Deiner Erhabenheit den Rat, dass Du Dich, falls Du Dich in dieser Sache schuldig fühlst, durch baldiges Schuldbekenntnis um Rat an einen kirchlich gesonnenen Bischof wendest, der Dir mit unserer Erlaubnis eine angemessene Buße für diese Schuld auferlegt, Dich losspricht und uns mit Deiner Zustimmung das Maß Deiner Buße wahrheitsgemäß in einem Brief mitteilen mag. Im Übrigen scheint es uns höchst sonderbar, dass Du uns so zahlreiche Briefe voll Ergebenheit und durch die Gesandten Deiner Erhabenheit Worte voll solcher Demut übermitteln lässt, Dich einen Sohn der heiligen Mutter Kirche und unseren nennst, in Treue untergeben, in der Liebe einzigartig und vorzüglich in der Ergebenheit, und Du Dich schließlich mit Worten der Liebe und Ehrerbietung empfi ehlst, in der Sache selbst aber und im Handeln als trotzig, den kanonischen und apostolischen Verfügungen in dem, was die kirchliche Religiosität am meisten fordert, als widerspenstig zeigst. Denn, vom Übrigen ganz zu schweigen, wie Du das geachtet, was Du uns in der Mailänder Angelegenheit durch Deine Mutter und durch unsere bischöfl ichen Mitbrüder, die wir zu Dir entsandt haben, versprochen hattest, und in welcher Gesinnung Du das versprochen hast, das zeigt die Sache selbst. Und nun fürwahr, um Wunde auf Wunde zuzufügen, hast Du gegen die Vorschriften des apostolischen Stuhls die Kirchen von Fermo und Spoleto, wenn überhaupt von einem Menschen eine Kirche geschenkt oder vergeben werden kann, an Personen übertragen, die uns noch unbekannt sind und denen die Hand vorschriftsgemäß aufzulegen nicht erlaubt ist, wenn sie nicht bewährt und vorher wohl bekannt sind. Zitiert nach: Johannes Laudage und Matthias Schrör (Hrsg.), Der Investiturstreit. Quellen und Materialien (Lateinisch – Deutsch), Köln 22006, S. 104 113, Nr. 29 1. Arbeiten Sie heraus, wogegen sich Papst Gregor VII. in dem Schreiben wendet. Welche Argumente führt er gegen Heinrich IV. an? 2. Charakterisieren Sie Gregors Wortwahl. 3. Beurteilen Sie sein Vorgehen. 10 15 20 25 30 35 40 45 5 25 30 35 40 45 1 Der Papst spielt auf königliche Ratgeber an, die bereits unter Gregors Vorgänger Alexander II. exkommuniziert worden waren. 2 Absolution: Freispruch, Lossprechung von einer Sünde 51Die christliche Legitimation von Herrschaft Nu r z u P üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V la gs | |
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