Volltext anzeigen | |
Gleichzeitig lebten nach diesen Kriegen aber Menschen in nun preußischen, später deutschen Gebieten, die sich als „dänisch“ fühlten und verstanden. Ähnlich wie in anderen Gebieten des Reiches reagierte die Regierung auf deutscher Seite zunächst mit rigider Nationalisierung. So entstanden Unterdrückung und Verfolgung, aber auch Verbote: Die dänische Flagge durfte beispielsweise nicht mehr verwendet werden (u M1). Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Jahr 1920 die Provinz Schleswig dann in einem komplizierten Verfahren nach einer Volksbefragung geteilt. Die nun festgelegten Grenzen entsprechen den heutigen zwischen Dänemark und Deutschland. Das Ergebnis dieser Teilung war aber auch, dass nun eine starke dänische Minderheit in Südschleswig (= Deutschland) und eine starke deutsche Minderheit in Nordschleswig (= Dänemark) existierte, was wiederum zu Konfl ikten führte. Die neue Grenze wurde insbesondere von großen Teilen der deutschen Bevölkerung und dem deutschen Staat nie anerkannt. Unter der Regierung Hitlers nach 1933 gewannen deutsch-nationale Stimmen wieder zusätzlichen Einfl uss, die forderten, die Grenze neu zu verhandeln und Nordschleswig wieder an Deutschland anzuschließen. Auch die alten Forderungen der „Landeslieder“ wurden immer wieder zitiert: „Up ewig ungedeelt“, die oben schon angeführte Forderung aus dem späten Mittelalter, sollte etwa erneut die unbedingte Zusammengehörigkeit der Provinzen Schleswig und Holstein betonen. Deutsche und Dänen nach 1945 Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges musste Deutschland neu geordnet werden. Mit der Gründung der Bundesländer in den westlichen Besatzungszonen musste auch eine Verfassung für das nördlichste Bundesland SchleswigHolstein beschlossen werden. Es war von vornherein klar, dass in ihr auch das Zusammenleben von Deutschen und Dänen geregelt werden sollte. Noch vor der Verkündung der Landesverfassung erklärten die Kieler Landesregierung und der Landtag am 26. September 1949 ihre Absicht, „die berechtigten Belange der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein zu gewährleisten und ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zum dänischen Volke herbeizuführen“. Niemand sollte „wegen seiner Zugehörigkeit zur dänischen Minderheit benachteiligt oder bevorzugt werden“. Diese Grundsätze wurden auch in Artikel 5 der Landessatzung vom 13. Dezember 1949 verankert (u M2, M3). Dennoch gestaltete sich das Zusammenleben der nationalen Minderheiten auf beiden Seiten schwierig. Immer wieder kam es zu Schikanen. Im Zusammenhang mit dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten die deutsche und dänische Regierung Gespräche, um die Probleme in den Grenzregionen abzubauen. Am 29. März 1955 unterzeichneten die Regierungschefs der beiden Staaten die BonnKopenhagener Erklärungen (u M4). Sie hoben die 5-Prozent-Klausel für die Partei der dänischen Minderheit (Südschleswigscher Wählerverband) bei Landtagswahlen auf und erleichterten den Schulbesuch für die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Bundestag und Folketing, das dänische Parlament, nahmen die Vereinbarungen an. Sie stellten die Weichen für das heutige friedliche Miteinander im deutsch-dänischen Grenzgebiet, das als vorbildlich für das Zusammenwachsen von Regionen und den toleranten Umgang miteinander in Europa gilt (u M5). i Parolen. Foto von 1952. In der Nacht zum 21. September 1952 beschmierten Mitglieder der „Deutschen Jungenschaft“, überwiegend Gymnasiasten, die im Stadtgebiet liegenden dänischen Schulen und das dänische Gemeindehaus mit diesen Parolen. p Begründen Sie, warum der Vorfall weit über Schleswig hinaus Aufsehen erregte. Internettipp: Zur preußischen Annexion siehe Code 32021-11 153Deutsche und Dänen: zwischen Gemeinschaft und Konfl ikt Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |