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45 50 40 45 sung sind zum Zustandekommen des Volksbegehrens die Unterschriften von 8 bzw. 10 Prozent der Stimmberechtigten nötig. Lehnt der Landtag ein erfolgreiches Volksbegehren ab, können die Bürger ihre Gesetzesinitiative mit einem anschließenden Volksentscheid auch gegen das Landesparlament durchsetzen. Dies ist der Fall, wenn die Mehrheit der Abstimmenden für den Gesetzentwurf votiert hat – unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten handelt (bei verfassungsändernden Gesetzesentwürfen mindestens 40% der Stimmberechtigten). Nach: www.thueringer-landtag.de, 3.2.2012 25 30 35 5 10 15 20 M 3 Die Petition – ein Verfassungsrecht Jeder hat das Recht, sich zu wehren, wenn er sich von einer staatlichen Stelle benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt. Das Recht, sich in einem solchen Fall mit einer Bitte oder Beschwerde (Petition) an die Volksvertretung zu wenden, ist in der Landesverfassung verankert. So ist sichergestellt, dass die Sorgen und Nöte der Bürger bei ihrer Volksvertretung Gehör fi nden. Das Einreichen von Petitionen eröffnet zudem die Möglichkeit, unmittelbare Anstöße zur politischen Willensbildung zu geben. Anregungen in Form von Petitionen können helfen, die Verwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten. Sie werden in der Regel schriftlich eingereicht. Wichtig ist, dass die Petition eine konkrete Sachbitte enthält. Außerdem muss sie Aufgaben 1. Diskutiert Vorund Nachteile der in der Randspalte vorgestellten Demokratieformen. 2. Informiert euch in Gruppen über die verschiedenen Möglichkeiten der Mitwirkung und Einfl ussnahme auf die Thüringer Landespolitik (M 1 – M 3). Stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Klasse vor. 3. Diskutiert, ob die Bürgerinnen und Bürger über mehr politische Fragen direkt abstimmen sollten. Diskussionsforum im Internet Der Thüringer Landtag möchte den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats mithilfe des neuen Diskussionsforums https://forum-landtag. thueringen.de ermöglichen, ihre Ideen, Vorstellungen und Anregungen umfassender als bisher in die parlamentarische Arbeit einzubringen. 2.3 Politische Beteiligung im Freistaat Thüringen Erklärfi lm „Volksentscheid“ Mediencode: 71067-02 eigenhändig unterschrieben sein und sowohl den Namen als auch die Adresse des Einsenders enthalten. Petitionen können auch als Online-Petition auf der Petitionsplattform https:// petitionen-landtag.thueringen.de eingereicht werden. Der Petitionsausschuss kann helfen, wenn es sich um Entscheidungen von Behörden und anderen Stellen handelt, die zur Verwaltung des Freistaats Thüringen gehören oder seiner Aufsicht unterstehen. Das können zum Beispiel Städte, Gemeinden, Kreise oder Ministerien sein, aber auch Finanzämter, Schulen oder die Polizei. Allgemein gilt: Bei Beschwerden über Landesbehörden oder Landesgesetze ist der Thüringer Landtag zuständig. Nach: www.thueringer-landtag.de, 23.5.2016 Nu zu P rü fzw ec ke n Ei ge nt u d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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