Mediencode 71079-267

Politik & Co. 9/10 NRW, Seite 329

   M27   „Uniting for Peace“ für die Ukraine

   1     Gemäß der UN Charta kann die Generalversammlung keine Empfehlungen zu Friedens- und Sicherheitsthemen vorlegen, die zeitgleich vom Sicherheitsrat beschlossen werden. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: durch die Resolution 377 (V) „Uniting for Peace“ (deutsch=Vereint für den Frieden) von 1950 kann die Generalversammlung handeln, sollte der Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos durch ein ständiges Mitglied blockiert sein. Voraussetzung ist, dass ein Fall vorliegt, der eine Bedrohung oder Bruch des Friedens oder einen Akt der Aggression darstellt.

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.: Generalversammlung. In: https://frieden-sichern.dgvn.de, Abruf am 05.04.2022

 

   2     Anlässlich des Einmarsches Russlands in die Ukraine im Februar 2022 kam die Generalversammlung am 02.03.2022 zum elften Mal in ihrer Geschichte für eine Abstimmung über eine Resolution im Rahmen von „Uniting for Peace“ zusammen. Darin wurde der russische Angriff auf die Ukraine verurteilt und eine sofortige Waffenruhe gefordert. 141 Staaten unterstützten die Resolution, 5 Staaten stimmten dagegen. Die Resolution ist nicht bindend, gilt aber als moralisches Druckmittel.

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Die Texte als PDF- oder Word-Datei gibt es hier:

 
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