Mediencode 71079-313

Politik & Co. 9/10 NRW, Seite 288

 F   Aufgabe 4 und 5

Bezieht auch den Vorschlag „Generationenschnitt“ mit ein.

Wenn doppelte Staatsbürgerschaft, dann mit Generationenschnitt!

Durch das Modell einer doppelten Staatsangehörigkeit mit Generationenschnitt würde Mehrstaatigkeit für eine oder mehrere Übergangsgenerationen ermöglicht und zugleich eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes vermieden. Die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Nachfahren von Zuwanderern würde in den Fällen gekappt, in denen die Auswanderung bereits mehrere Generationen zurückliegt (sog. Generationenschnitt). Damit soll vermieden werden, dass über Generationen die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Vorfahren weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung besteht. Eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg ist somit nicht vorgesehen. Konkret bedeutet dies, dass die doppelte Staatsangehörigkeit für die in Deutschland geborenen Kinder von Zuwanderern (und ggf. auch für die Enkelgeneration) akzeptiert wird. Gleiches gilt nach dem Modell künftig im Bereich der Einbürgerung von Zuwanderern der ersten Generation. Zusätzlich ist ein Mechanismus vorgesehen, der eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit über das Abstammungsprinzip und damit eine Anhäufung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten verhindert. […] So ist es zum einen problematisch, wenn in einem Land lebende Wohnbürger von der zentralen Form politischer Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen sind (sog. Unterinklusion). Dies ist z. B. dann der Fall, wenn langjährig in Deutschland lebende (oder hier geborene) Ausländer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Durch die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt würde der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für die erste Zuwanderergeneration erheblich erleichtert, da eine der zentralen Einbürgerungshürden abgebaut würde. Eine ähnliche Problematik besteht zum anderen auch umgekehrt, wenn Personen in Staaten wählen können, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar nicht betroffen sind und die bereits ihre Vorfahren verlassen haben (sog. Überinklusion). Hinzu kommt in diesem Fall, dass innenpolitische Konflikte aus dem Herkunftsland exportiert und im Einwanderungsland zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen gemacht werden können. Auch diesem Problem trägt der Doppelpass mit Generationenschnitt Rechnung, da Mehrstaatigkeit nur für ein oder zwei Übergangsgenerationen hingenommen, die Weitergabe der Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland im Generationenverlauf jedoch begrenzt würde.

Sachverständigenrat deutscher Stiftung für Integration und Migration: Der Doppelpass mit Generationenschnitt. In: www.svr-migration.de, 26.06.2017

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